Josef Azizi – Jurist und Philanthrop
Hon.-Prof. MMag. Dr. Josef „Jussi“ Azizi (*14.4.1948) wurde als einziger Sohn des Dipl.-Pharm. Dr.rer.nat. Ali Asghar Azizi und der Dr.rer.nat. Dorothea „Dorli“ (geb. Ettenreich) in Wien geboren. Gemeinsam mit der älteren Schwester Soraya und jüngeren Schwester Nargess wuchs er als Urgroßenkel von Doris Engelhart mit ihr und den Geschwistern seiner Großmutter Liesi (Onkel Michel sowie den Tanten Christl, Maridl, Susi und Pepi) im Familienverband auf.
Nach der Vor- und Volkschule im Lyçée français de Vienne besuchte er das Realgymnasium der Theresianischen Akademie, wo er am 13. Juni 1966 maturierte. Zum damaligen Zeitpunkt war das „Theresianum“ noch ein neusprachliches Gymnasium mit österreichweiter Aufnahmeprüfung, Sonderlehrplan und generellem Repetierverbot; die obligaten Sprachen waren Französisch, Englisch, Russisch und Latein. Seine Studien an der Universität Wien begann er zunächst an der Philosophischen Fakultät, wo er Vergleichende und Allgemeine Sprachwissenschaft sowie Indogermanistik inskribierte. Trotz durchwegs sehr guter Kolloquien- und Übungszeugnisse (einschließlich Sanskrit) wechselte er nach einem Semester die Studienrichtung und nahm im Sommersemester 1967 das Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Studienrichtung Soziologie, an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät auf. Unabhängig davon bestand er zu Ende des Sommersemesters 1967 an der Philosophischen Fakultät mit der Note „gut“ die schriftliche und mündliche Ergänzungsprüfung zur Reifeprüfung in Altgriechisch. Nach der Ablegung der ersten wie der zweiten Diplomprüfung mit der Gesamtnote „mit Auszeichnung bestanden“ sowie nach der mit der Beurteilung „sehr gut“ durch Univ.-Prof. Dr. Pütz erfolgten Approbation seiner Diplomarbeit aus dem Fach Sozialpolitik („Das Betriebsrätegesetz 1947: Motive, Entstehung und Anwendung“) fand am 7. Juli 1971 die Sponsion zum Magister der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften statt (die Diplomarbeit wurde von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien im damaligen Höchstausmaß von öS 10.000.- gefördert).
Seit dem Wintersemester 1969 hatte er neben dem bisherigen Studium auch das der Rechtswissenschaften betrieben (er belegte auch kurzzeitig Japanisch, brach jedoch trotz sehr guter Zeugnisse ab, um sein Jus Studium nicht zu verzögern) und die erste Staatsprüfung noch im Wintersemester 1970/71 mit Auszeichnung absolviert. Nach Ablegung aller Staatsprüfungen und Rigorosen promovierte er schließlich am 13. November 1973 auch zum Doktor der Rechtswissenschaften. Bereits gegen Ende dieses Studiums erstellte er im Zuge der damals aktuellen Diskussion zur Reform des Jus Studiums einen allgemeinen Entwurf für eine neue juristische Studienordnung. In Form eines Netzplans wurde darin die Chronologie des Einbezugs einzelner Rechtsmaterien als Vortrags- und Prüfungsfächer in das Studium vor allem durch das Prinzip inhaltlicher Bedingtheit bestimmt. Systematisch sollte also der Ablauf des Studiums dadurch bestimmt werden, dass jene Fächer, die inhaltlich die Kenntnis anderer Fächer voraussetzen, auf diesen aufbauend durchwegs jeweils erst später absolviert werden sollten. Es folgte eine beispiellose Karriere:
Im Verlauf seiner richterlichen Tätigkeit befasste er sich (als Berichterstatter oder Beisitzer) u. a. mit Direktklagen (Nichtigkeitsklagen, Untätigkeitsklagen und Schadenersatzklagen) aus den Bereichen der Wettbewerbsrechts (Wettbewerbsrecht i.e.S. und Beihilfenrecht), des Markenrechts, des Dienstrechts, des Nahrungsmittel-, Chemikalien-, Umwelt- und Gesundheitsschutzrechts, des Artenschutzrechts, des Landwirtschaftsrechts, des Vergaberechts, der restriktiven Maßnahmen, der Wirtschafts- und Währungspolitik, des Zugangs zu Dokumenten etc. Während seiner fast neunzehnjährigen Amtszeit als Richter am EuG wurde er wiederholt (für insgesamt neun Jahre) zum Kammerpräsidenten gewählt und übte während der letzten sechs Jahre überdies die Funktion eines Mitgliedes des Comité administratif (des zentralen obersten Verwaltungsausschusses) des Gerichtshofs der Europäischen Union aus. Einen überaus ungewöhnlichen Umstand kennzeichnete seine letzte Wiederbestellung im Jahr 2010: Er erhielt im EU-Unterausschuss des Nationalrates die ausdrückliche einstimmige parlamentarische Zustimmung nicht nur der Regierungsparteien, sondern auch (ohne Stimmenthaltung!) sämtlicher Oppositionsparteien.
Für seine Verdienste wurden ihm von mehreren Staaten Auszeichnungen verliehen.
Österreich:
- Großes goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Großes silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Ehrenzeichen der österreichischen Rechtsanwaltschaft
- Goldenes Doktordiplom der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien
Luxemburg:
- Chevalier de l’Ordre de Mérite du Grand-Duché de Luxembourg
- Médaille du Mérite pour le don du sang
Privat ist er seit 1973 mit Dr. Veronika Azizi-Burkart verheiratet. Das Paar hat die Kinder Fiorentina (*1975) und Amedeo (*1977) sowie die vier Enkelkinder Anatol u. Emil Azizi und Thea und Dora Azizi-Hacker.