Übertritt der Familie Mautner zum katholischen Glauben / Taufbucheinträge
Der Übertritt der Familie Mautner (damals noch ohne das Prädikat „von Markhof“) zum katholischen Glauben erfolgte am 18. April 1846, wie die Taufbuch-Einträge der römisch-katholischen Pfarrkirche Maria Geburt in Wien zeigen. Da diese Kirche damals auch für das ehemalige Waisenhaus im 3. Wiener Gemeindebezirk Landstraße zuständig war, wurde sie „Waisenhauskirche“ genannt. Adolf Ignaz und Julie Marceline hatten zu diesem Zeitpunkt bereits zehn Jahre in Wien gelebt und waren 44 bzw. 34 Jahre alt. Ihre älteste Tochter Therese stand kurz vor ihrem 14. Geburtstag, Carl Ferdinand war 12, Ludwig 10 und Maria 9 Jahre alt, Emilie feierte einen Tag zuvor ihren 8. Geburtstag, Georg I. Heinrich war fast 6, Eleonora 4, August fast 3 und Coelestine ein Jahr alt. Das zehnte Kind, Johanna, kam erst zwei Jahre später zur Welt. Sie ist die einzige in der Familie, in deren Taufbuch-Eintrag schon bei der Geburt ein Strichlein bei „Religion Katholisch“ gemacht wurde. Nach den Eltern wurden zuerst die Söhne, dann die Töchter eingeschrieben.
Die genannte Wohnadresse der Familie war St. Marx, damals noch Bürgerversorgungshaus der Stadt Wien: „Versorgungsbedürftige Bürger und deren Angehörige wurden ab 1785 aus dem Bürgerspital nach St. Marx überstellt. Das nunmehrige Bürgerversorgungshaus wurde vom Spitalamt geleitet und über den neu geschaffenen Bürgerspitalfonds finanziert. Wie viele damalige Fürsorgeeinrichtungen verfügte auch St. Marx über einen eigenen Wirtschaftsbetrieb (Wälder, Äcker, Wiesen, Gärten, Weingärten, Brauhaus untertänige Häuser usw.). Das Areal samt Brauhaus von St. Marx erwarb 1857 der Bierbrauer Adolf Ignaz Mautner, der das Brauhaus schon früher gepachtet hatte. Ab dieser Zeit erfolgte die Umgestaltung der gesamten Realität, die sich zu einer der größten Bierbrauereien Österreichs entwickelte.“ Quelle: „Wien Geschichte Wiki“ des Wiener Stadt- und Landesarchivs und der Wienbibliothek / St. Marx – vom Siechhaus zur Erfolgsbrauerei
Auch die „Pathen“ und ihre „Character/Condition“, die man in den Taufeinträgen findet, haben größtenteils Bezug zum Bürgerversorgungshaus. Den Söhnen wurden Amtsdirektoren, Verwalter und Ärzte zugeordnet, den Töchtern meistens deren Ehefrauen – allerdings bekam Maria Seraphine als Patin eine Erzieherin der Mautner-Familie. Adolf Ignaz wählte für sich selbst den aus Mähren stammenden k. k. Regierungsrat und damaligen Wiener Bürgermeister Ignaz Czapka Ritter von Winstetten.
Der damalige Prozess des Konvertierens zum Christentum und zum Erhalt der Taufbewilligungen wird hier ausführlich beschrieben: „Wesentlich einfacher und klarer waren die Regelungen bei Erwachsenen. Zunächst einmal war man frei in der Wahl seiner Taufpfarre, man war hier durchaus nicht an die Pfarre gebunden, in deren Pfarrsprengel man wohnte, auch musste man nicht in jener Pfarre getauft werden, in welcher man den vorgeschriebenen Religionsunterricht erhalten hatte. Es war vorgesehen, dass man zunächst einmal bei einem Priester vorsprach. Hatte man diesen von der Lauterkeit seines Vorhabens überzeugt, dann folgte ein – zumeist sechswöchiger – Religionsunterricht. Die Vorbereitungszeit konnte sich erheblich verkürzen, wenn der „Taufwerber“ bereits als Kind in der Schule den katholischen Religionsunterricht besucht hatte, andererseits konnte der vorbereitende Unterricht auch wesentlich länger dauern. Sobald der unterrichtende Priester der Überzeugung war, sein Täufling sei nun hinlänglich für die Taufe vorbereitet, so stellte er ein Taufgesuch, gerichtet an das fürsterzbischöfliche Consistorium bzw. Ordinariat. Bis zum Jahr 1848 hatte noch vor der kirchlichen Taufbewilligung eine staatliche Genehmigung zur Taufe eingeholt zu werden: In einem knappen Ansuchen – in den 1840er Jahren gab es bereits Sammelgesuche auf vorgedruckten Formularen – wurden nun die persönlichen Daten des Täuflings an die Niederösterreichische Regierung übermittelt, welche ihrerseits die Polizei-Oberdirektion beauftragte, diese Angaben zu prüfen. Fiel die Untersuchung zur allgemeinen Zufriedenheit aus, so wurde von der Landesstelle die Genehmigung zur Taufe erteilt. Erst nach dieser staatlichen Genehmigung durfte kirchlicherseits das Taufgesuch des unterrichtenden Priesters bewilligt werden. Dieses doppelte Verfahren kam einem Einbürgerungsverfahren gleich, ein Konvertit galt nicht mehr als Fremder, war als solcher nicht mehr den Polizeigesetzen für Juden unterworfen: Keine Toleranzsteuer (für die Aufenthaltsgenehmigung in Wien) war mehr zu leisten, es gab keine Berufsbeschränkungen mehr, die Kinder hatten freien Hochschulzugang, man war „besitzfähig“ wie alle anderen Bewohner. Konvertiten wurde im Jahr 1826 zudem noch ein berechtigter Anspruch auf Namensänderung eingeräumt, um ihre weitere soziale Integration zu erleichtern. Namensänderungen waren auch zuvor möglich, kamen jedoch in Wien viel seltener vor als allgemein angenommen wird. Nach dem Jahr 1848 brauchte nur mehr im Fall einer mit der Taufe verbundenen Namensänderung eine staatliche Genehmigung eingeholt zu werden.“ Quelle: Jüdische Konvertiten in Wien 1782 – 1914, Anna L. Staudacher, 2006, Ein Projekt an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften beim Institut ÖBL, Österreichisches Biographisches Lexikon
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Taufbucheinträge der Familien Mautner von Markhof, von Reininghaus, Willner, von Waechter, von Oppolzer und Mittag von Lenkheym
Linie 0, Stammeltern Adolf Ignaz Ritter Mautner v. Markhof und Julie Marcelline geb. Kadisch
1846–1850
Linie 1, Therese Mautner und Johann Peter v. Reininghaus
1846–1917
Linie 2, Carl Ferdinand Mautner v. Markhof und 1. Johanna Kleinoscheg, 2. Editha Sunstenau
1846–1908
Linie 3, Ludwig Mautner v. Markhof und 1. Elis. v. Buol, 2. Maria Wallach, 3. Anna Lang
1846–1893
Linie 4, Maria Seraphine Mautner und Anton Willner
1846–1887
Linie 5, Emilie Mautner und Julius Reininghaus
1846–1862
Linie 6, Georg I. Mautner v. Markhof und Karoline Biehler
1846–1909
Linie 7, Eleonora Mautner und Franz L. Otto v. Wächter
1846–1869
Linie 8, August Mautner v. Markhof und Elisabeth Fischer v. Ankern
1846–1877
Linie 9, Coelestine Mautner und Theodor v. Oppolzer
1846–1882
Linie 10, Johanna Mautner und Wilhelm v. Lenkheym
1850–1882
Weitere Infos: Trauungs- und Sterberegister der Familien
